Wer Schreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einer 6 im Diktat bestraft.
Wer Schreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einer 6 im Diktat bestraft.